Über die Treibhausgasminderungsquote werden Mineralölunternehmen seit 2015 Ziele zur Einsparung von CO₂-Emissionen vorgegeben. Die Quote dient als gesetzliches Lenkungsinstrument zur Minderung des CO₂-Ausstoßes im Verkehrssektor und zur Erreichung der Klimaziele. Sofern Unternehmen diese gesetzten Ziele nicht durch eigene Maßnahmen erreichen, kaufen sie CO₂-Einsparungen von Dritten, um die von ihnen ausgestoßenen Klimagase auszugleichen.
Im Rahmen des THG-Quotenhandels können Besitzer eines vollelektrischen Fahrzeugs seit dem 01.01.2022 die eingesparten CO₂-Emissionen ihres Fahrzeugs an Unternehmen verkaufen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen und so mit ihrem Elektroauto Geld verdienen.
Während die erforderliche Anmeldung beim Umweltbundesamt theoretisch noch von jedem E-Autofahrer selbst übernommen werden könnte, sind die mit dem eigenen E-Auto bescheinigten Werte jedoch zu gering, um sie einzeln an ein quotenverpflichtetes Unternehmen zu verkaufen.
Wir übernehmen die gesamte Abwicklung der Anmeldung und Vermarktung Ihrer Quote und im Anschluss überweisen wir Ihnen 180 € für 2023 auf Ihr Konto. Registrieren Sie dazu einfach und kostenfrei Ihr vollelektrisches Fahrzeug auf unserer THG-Quoten-Plattform und wir übernehmen alles Weitere für Sie. Bitte beachten Sie, dass wir diesen Service zurzeit nur für Privatkunden anbieten.
THG ist die Abkürzung für Treibhausgase. Damit sind Gase gemeint, die maßgeblich zum Treibhauseffekt, also der Temperaturerhöhung in der Atmosphäre, beitragen. Diese sind im Wesentlichen: Kohlenstoffdioxid (CO2), Methan (CH4), Lachgas (N2O), Schwefelhexafluorid (SF6), HFKW und FKW. Der erhöhte Ausstoß von Treibhausgasen hat bereits zu einer deutlichen Erderwärmung geführt, die negative Auswirkungen auf das Klima hat wie z.B. das Abschmelzen der Gletscher oder häufigere Extremwetterlagen. Durch die Begrenzung bzw. Senkung der Treibhausgasemissionen, soll der Temperaturanstieg auf der Erde minimiert werden.
Nein, es können ausschließlich reine Elektro-Fahrzeuge registriert werden, die mit einem Elektromotor als einzige Antriebsart betrieben werden. Hybrid-Autos (auch Plug-In Hybride), herkömmliche Verbrenner-Autos, Erdgas- sowie Wasserstoff-Fahrzeuge sind nicht für die Registrierung zugelassen und erhalten kein THG-Quoten-Zertifikat vom Umweltbundesamt.
Ja, wenn Sie der Fahrzeughalter sind und den Fahrzeugschein besitzen und das problemlos möglich.
Ja, unter folgenden Voraussetzungen können Sie auch Ihr Dienstfahrzeug registrieren: Sofern das vollelektrische Fahrzeug auf Ihren Arbeitgeber zugelassen ist, muss es Ihnen zur ständigen privaten Nutzung überlassen werden und Sie benötigen die Erlaubnis Ihres Arbeitgebers zur Abgabe der THG-Quote. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Arbeitgeber.
Ja, Sie können bis zu zwei E-Fahrzeuge für jede hinterlegte Bankverbindung registrieren.
Nein, eine rückwirkende Beantragung und Auszahlung für das vergangene Jahr ist nicht möglich. Ab 2022 erhalten Sie die Vergütung jedoch immer in voller Höhe für das ganze Jahr, unabhängig vom Registrierungszeitpunkt innerhalb des Kalenderjahrs, also auch wenn Sie Ihr E-Fahrzeug erst im Dezember 2022 registrieren.
Ja, die THG-Quote muss für jedes Jahr neu beantragt werden. Nach erstmaliger Registrierung kontaktieren wir Sie automatisch zu Beginn eines neuen Jahres und weisen Sie darauf hin.
Nein, denn aus einer Veröffentlichung des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz geht hervor, dass „Halter privater Elektrofahrzeuge auf ihre Erlöse aus der THG-Quote keine Einkommenssteuer zu bezahlen“ brauchen. Die Prämienzahlung im Privatvermögen unterliege daher als „nicht steuerbare Leistung nicht der Einkommensteuer“, so das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz.