Umsatzsteuer: Die Umsatzsteuer beträgt 19 Prozent.
Stromsteuer: Die Stromsteuer wird – ähnlich der Energiesteuer an der Tankstelle – erhoben und an den Gesetzgeber abgeführt.
Konzessionsabgabe: Die Konzessionsabgabe wird an die jeweiligen Gemeinden für die Nutzung von öffentlichen Wegen abgeführt.
Umlage aus KWKG: Ziel des KWKG ist es, Energieerzeugungsanlagen zu fördern, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen. Für die eingespeisten Mengen wird eine gesetzliche Vergütung gezahlt. Die daraus resultierenden Kosten werden auf alle Letztverbraucher umgelegt.
Umlage aus EEG: Mit dem EEG soll der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung erhöht werden. Die Kosten für die Vergütung der Einspeisung sind von allen Stromkunden in Deutschland gleichmäßig zu tragen.
Umlage aus §19: Mit der Umlage aus § 19 (2) StromNEV wird die Entlastung stromintensiver Betriebe von den Netzentgelten auf alle Letztverbraucher umgelegt.
Offshore Umlage: Mit der Umlage aus § 17 f StromNEV wird festgelegt, dass die Kosten für geleistete Entschädigungszahlungen, soweit diese dem Belastungsausgleich unterliegen und nicht erstattet worden sind, und für Ausgleichszahlungen als Aufschlag auf die Netzentgelte
gegenüber Letztverbrauchern geltend gemacht werden können.
Abschalt-Umlage: Umlage für die Kosten, die den Netzbetreibern durch die Nutzung von Abschaltleistungen entstehen (Umlage nach §18 (1) AbLaV).