Sie ziehen um? Wie aufregend! Und bei aller Freude über das neue Heim auch sicher ziemlich anstrengend. Eine wichtige Frage treibt wohl den allermeisten Umzüglern die Schweißperlen auf die Stirn: Wem muss ich eigentlich alles meine neue Adresse mitteilen – und wo muss ich mich überall ummelden? Ganz werden wir Ihnen das Kopfzerbrechen in dieser Hinsicht wohl leider nicht nehmen können. Aber wir können Ihnen mit unserer kleinen Checkliste zumindest ein paar Anhaltspunkte geben, woran Sie auf jeden Fall denken sollten.
Ganz genau verraten können wir Ihnen immerhin, wie Sie mit Ihrem Energieversorger zu verfahren haben. Dem teilen Sie Ihren Auszug am besten so schnell wie möglich mit. Ebenso wie die Zählerstände von Strom und Gas, die Sie sich bei Ihrer Wohnungsübergabe notieren sollten. Bei BERGMANN klappt das übrigens mit wenigen Klicks online in unserem BERGMANN-Kundenportal.
Gleiches gilt für Ihren Einzug. Notieren Sie sich auch bei der Übergabe Ihrer neuen Wohnung alle Zählerstände. Diese geben Sie dann bei Ihrem neuen Energieversorger an. Wenn Sie innerhalb Braunschweigs umziehen, können Sie selbstverständlich Kunde bei BERGMANN bleiben. Auch in diesem Fall können Sie uns Ihren Umzug einfach online melden. Oder natürlich persönlich im BERGMANN-Ladengeschäft. Dort haben Sie einen Ansprechpartner für all Ihre Fragen.
Nicht nur Ihrem Energieversorger müssen Sie Ihren Adresswechsel mitteilen, sondern auch einer ganzen Reihe anderer mehr oder weniger offizieller Stellen. Zum Beispiel:
· Einwohnermeldeamt
· Arbeitgeber, Arbeitsagentur oder BAföG-Amt
· Telefon- & Internetanbieter
· Handyprovider
· Bank(en)
· Rundfunkbeitrag und ggf. Kabelnetzbetreiber
· KFZ-Zulassungsstelle
· Krankenkasse
· Versicherungen
· Private Rentenversicherung
· Abfallgesellschaft
· Zeitschriften- oder Tageszeitungs-Abos
Wenn Sie in der Vergangenheit Steuererklärungen eingereicht haben, sollten Sie auch Ihr bisheriges Finanzamt über Ihren Umzug informieren. Haben Sie einen Hund, müssen Sie diesen bei der entsprechenden Stelle bei der Gemeinde anmelden, falls Sie dies nicht direkt bei Ihrer Anmeldung im Einwohnermeldeamt erledigen können. Und falls Sie Kinder haben, kommen außerdem KiTa, Schule oder Uni sowie die Familienkasse, von der Sie das Kindergeld beziehen, hinzu.
Vielleicht ziehen Sie ja in eine andere Stadt. Dann, werden Sie wahrscheinlich Ihre Mitgliedschaften in Fitnessstudio, Sportverein oder Karnevalsgesellschaft nicht mehr nutzen können. Sofern Sie Ihrem Verein also nicht als großzügiger Unterstützer erhalten bleiben möchten, sollten Sie auch hier rechtzeitig an Ihre Kündigung denken.
Prüfen sollten Sie zudem, ob sich durch Ihre neue Wohnung eventuell Änderungen bei Ihrer Hausratversicherung ergeben. Ist die neue Wohnung größer oder kleiner? Haben Sie in eine nagelneue Einrichtung investiert? Oder wohnen nun mehr oder weniger Personen in Ihrem Haushalt? Alles Anzeichen dafür, dass eine Anpassung nötig geworden sein kann.
Ganz ehrlich: Die wenigsten von uns denken vor ihrem Umzug wohl tatsächlich an alle Stellen, denen die neue Adresse mitgeteilt werden sollte. Zum Glück kann man bei der Post einen Nachsendeauftrag hinterlassen. Dann werden Ihnen alle Briefe für den gewählten Zeitraum an Ihre neue Adresse nachgeschickt, auch wenn diese an Ihren alten Wohnsitz adressiert waren. Dadurch gehen Sie nicht nur auf Nummer sicher, alle wichtigen Schreiben zu erhalten – Sie stellen auch nach und nach fest, wer noch nicht von Ihrem Umzug weiß. Unbedingt empfehlenswert.