Wie setzt sich eigentlich mein Strompreis zusammen?

Um den Strompreis und seine Zusammensetzung gibt es viele Gerüchte. Aber aus welchen Bestandteilen errechnet er sich eigentlich wirklich? Und welchen Anteil machen diese jeweils aus? Wir haben es für Sie einmal aufgeschlüsselt.

Frische Brötchen vom Bäcker, ein Preisbeispiel
Beim Bäcker um die Ecke ist alles ganz einfach: Wenn Sie dort ein Brötchen für 35 Cent kaufen, dann gehen 6 Cent davon als Mehrwertsteuer an den Staat – der Rest an den Bäcker. Dieser deckt damit seine Kosten und macht hoffentlich noch einen kleinen Gewinn. Die Zusammensetzung Ihres Strompreises ist da schon deutlich komplizierter. Denn darin stecken jede Menge Bestandteile, auf die wir als Ihr Energieversorger keinen Einfluss haben. Wie sich Ihr Preis genau zusammensetzt, haben wir für Sie einmal möglichst knapp zusammengefasst.

Und zwar beispielhaft für einen BERGMANN-Haushalt mit einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr. Bei einem Arbeitspreis von 25 Cent/kWh und einem Grundpreis von 5 Euro im Monat kostet eine Kilowattstunde in unserem Beispiel also durchschnittlich 26,71 Cent. Und in denen steckt jede Menge drin!

Umlagen und Förderungen

Die Energiewende ist in Deutschland in vollem Gange. Und weil sie uns alle etwas angeht, hat der Gesetzgeber beschlossen, die Verbraucher an deren Kosten zu beteiligen. Das geschieht unter anderem über verschiedene Umlagen, die Sie automatisch mit Ihrem Strompreis zahlen. Der größte Posten in dieser Hinsicht ist die EEG-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Damit werden Erzeuger vergütet, die Strom aus regenerativen Quellen in das Netz einspeisen. Also zum Beispiel auch Ihr Nachbar mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach. 6,792 Cent von jeder Kilowattstunde fließen in diesen Topf.

Die Umlage aus dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) beträgt zur Zeit 0,345 Cent/kWh. Damit werden Anlagen gefördert, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen. Die Abschalt-Umlage entschädigt Stromabnehmer, die zur Entlastung des Netzes verpflichtet werden, zeitweise keinen Strom abzunehmen – das sind 0,011 Cent/kWh. Dazu kommen noch die Umlage nach §19, die stromintensive Betriebe entlastet, mit 0,370 Cent/kWh sowie die Offshore-Haftungsumlage mit 0,037 Cent/kWh.

Der Weg des Stroms zu Ihnen

Der Weg des Stroms zu Ihnen

Ein weiterer Teil Ihres Strompreises entfällt auf die Infrastruktur, die nötig ist, um den Strom vom Erzeuger bis zu Ihnen in die Steckdose zu transportieren. Dazu gehört einmal die Konzessionsabgabe. Diese bekommen die Städte und Kommunen dafür, dass deren öffentliche Straßen und Wege für den Betrieb von Stromleitungen genutzt werden dürfen. Diese Abgabe ist abhängig von der Größe der jeweiligen Gemeinde und beträgt in Braunschweig derzeit 1,99 Cent/kWh.

Außerdem bekommt der Netzbetreiber einen Teil Ihres Strompreises für die Bereitstellung und Instandhaltung der Stromleitungen. Auch dieser Anteil ist regional verschieden. Von Ihrem BERGMANN-Preis fließen 7,13 Cent/kWh an den Netzbetreiber.

Und natürlich die Steuern

Selbstverständlich werden auch auf den Strom Steuern fällig. Zuerst einmal die Stromsteuer – aktuell 2,05 Cent/kWh. Und zuletzt – wie bei dem Brötchen unseres Bäckers um die Ecke – kommt noch einmal die Mehrwertsteuer hinzu. Das sind wie überall 19 Prozent auf den gesamten Netto-Preis – also auf alle anderen Preisbestandteile. Im Moment macht das 4,265 Cent/kWh aus.

Den Rest bekommen wir

Was dann noch übrig bleibt, ist der Anteil, den wir von BERGMANN frei festlegen können. Davon müssen wir dann all unsere Kosten decken. Dazu gehört natürlich in erster Linie der Einkauf oder die Erzeugung des Stroms. Aber auch die Gehälter unserer Mitarbeiter, die Büros in denen wir arbeiten und so weiter. Für Sie versuchen wir, diesen so gering wie möglich zu halten. Von jeder Kilowattstunde, die Sie verbrauchen, sind das aktuell gerade mal 3,757 Cent.

Preisgarantie garantiert width=

Die Sache mit der „Preisgarantie“

Und was fangen Sie mit diesem Wissen jetzt an? Auf jeden Fall können Sie damit nun einen Werbetrick vieler Energieversorger enttarnen. Denn „Preisgarantie“ ist nicht gleich Preisgarantie. Einige Anbieter garantieren nämlich nur für den kleinen Preis-Anteil, den sie selbst beeinflussen können! Alle Steuern, Umlage, Abgaben und Netzentgelte sind davon ausgenommen. Bei BERGMANN bekommen Sie dagegen eine echte Preisgarantie – auf alle Preisbestandteile. Wird in dem garantierten Zeitraum also eine der zahlreichen Abgaben erhöht, übernehmen wir das. Denn nur so haben Sie echte Preissicherheit!

Wir hoffen, wir konnten in Sachen Zusammensetzung Ihres Strompreises für ein bisschen mehr Durchblick sorgen. Und eines ist ja sowieso klar: Je weniger Sie verbrauchen, desto weniger müssen Sie zahlen. Darum ist unser Blog voll mit praktischen Energiespar-Tipps.

Basis: Vertrag BERGMANN STROM mit 3.500 Kilowattstunden pro Jahr (Preisstand 1. Januar 2018)